Der Bebauungsplan „Reuth II-Gionstrasse “, Gmkg. Heining vom 6.11.1969, wird im Be-reich der Fl.Nrn. 970/ 2 (Gionstraße 11) Gmkg. Heining geändert, um eine Erweiterung des bestehenden Wohnheims nach Süden hin zu ermöglichen.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da der Geltungsbereich weniger als 20 000 Quadratmetern beträgt und mit der verfolgten Maßnahme im Umgriff bestehender Bebauungen ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.