Die Einleitung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „GE / GI Sperrwies, 4. Bauabschnitt“, Gemarkung Heining erfolgte, um durch Ausbau des überörtlichen Fußwegs hin zu einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche auf der Fl.Nr. 270/2 (TF), Gmkg. Heining, für die Fl.Nr. 310/15 Gmkg. Heining, eine verkehrsmäßige Erschließung gewährleisten zu können. Die Erschließung soll über den Schreinerholzweg und anschließend Brandweg erfolgen.