Der aus dem Jahr 1986 stammende Bebauungsplan „Wolf-Huber-Straße“, Gemarkung Haidenhof, wird im Bereich der Fl.Nrn. 80/4 Gmkg. Haidenhof - westlich des bestehenden Anwesens Wolf-Huber-Straße 24 - geändert: Anstelle des festgesetzten Nebengebäudes (hier: Garagenzeile mit insg.8 Garagen) wird im Rahmen einer Nachverdichtung eine neue Baugrenze zur Realisierung eines Mehrfamilienhauses
mit bis zu 7 Wohneinheiten (WE) festgesetzt.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da mit dieser städtebaulich grundsätzlich erwünschten Nachverdichtungen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.