Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschloss in seiner Sitzung am 05.04.2022 die Einleitung des o.a. Bauleitplanverfahrens. Mit dieser vorliegenden 2. Änderung des seit 17.05.1976 rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Schalding Sportplatz“ 1. Änderung, Gemarkung Kirchberg, soll unmittelbar westlich der Anwesen Herrenwiese 12 und Herrenwiese 14 für die Fl.Nrn. 2580/3, 2580/27, 2580/29, 2580/24, 2580/24 und 2580/28, Gmkg. Kirchberg anstelle der Fläche als Sportplatz / Kinderspielplatz ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden, um insbesondere eine zusätzliche Wohnbebauung realisieren zu können. Zusätzlich sollen die beiden innerhalb der Fläche schon genehmigten und bereits realisierten Wohnbebauungen (Anwesen Herrenwiese 16 und Herrenwiese 18) planungsrechtlich in ihrem Bestand gesichert werden. Der Flächennutzungsplan sieht für diese im Urbebauungsplan noch als „Sportplatz / Kinderspielplatz“ festgesetzte Fläche bereits ein allgemeines Wohngebiet (WA) vor.