Der Bebauungsplan „Karlsbader Straße“, 16. Änderung, Gemarkung Haidenhof, wird im Bereich der Fl.Nrn. 434/69 Gmkg. Haidenhof - südwestlich der Königsberger Straße 13-17 geändert: Im Rahmen einer Nachverdichtung wird eine neue Baugrenze für eine weitere Wohnanlage mit bis zu 4 Vollgeschossen anstelle der bisher dort ausgewiesenen Stellplätze / Garagen festgesetzt.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da mit dieser städtebaulich grundsätzlich erwünschten Nachverdichtung ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.