Der Bebauungsplan „Karlsbader Straße“, 15. Änderung, Gemarkung Haidenhof, wird im Bereich der Fl.Nrn. 695/9 Gmkg. Haidenhof - westlich des Anwesens „Vogelweiderstraße 15“ - geändert: Im Rahmen einer Nachverdichtung wird eine neue Baugrenze für ein weiteres Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (WE) festgesetzt.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da mit dieser städtebaulich grundsätzlich erwünschten Nachverdichtung ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.