Der Bebauungsplan „Schneckenberg-Nord“, Gemarkung Grubweg, 3. Änderung, wird zwischen der Anton-Pötzl und der Oberen Schneckenbergstraße (Fl.Nrn. 70/124, 70/125, 70/225, 70/126, 70/187, 70/127, 70/128 Gmkg. Grubweg) geändert: Anstelle der bisher hier vorgesehenen Reihenhausbebauung (geschlossene Bauweise) wird eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die Baugrenze wird in diesem Zuge verschoben bzw. erweitert. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da hier ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.