Die Stadt ist bestrebt, für die Deckung des Wohnbedarfs erforderliche Flächen mit Blick auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zur Verfügung zu stellen. Dabei wird ein sparsamer und effizienter Flächenverbrauch unter Nutzung vorhandener Infrastrukturen angestrebt. Die vorhandene Freifläche westlich des Anwesens Obersölden 14 und südlich des Anwesens Obersölden 12 eignet sich aus städtebaulichen Gesichtspunkten zur Nachverdichtung in diesem Bereich als Abrundung bestehender Bebauung. Es soll 1 Wohngebäude mit max. 2 Wohneinheiten oder ein Doppelhaus mit je max. 1 Wohneinheit gemäß § 35 Abs. 2 BauGB, die nicht im Sinne des §35 Abs. 1 privilegiert bzw.
bereits im Sinne des § 35 Abs. 4 BauGB begünstigt sind, ermöglicht werden.