Der Bebauungsplan „Schneckenberg-Nord“, Gemarkung Grubweg, 3. Änderung, wird im Bereich des Firmianguts 12 (Fl.Nr. 38/0, Gmkg. Grubweg) geändert: Im Zuge einer Nachverdichtung (§ 13 a BauGB) soll nach Teilung des Grundstücks eine zusätzliche Baugrenze zur Realisierung einer max. zweigeschossigen Wohnbebauung festgesetzt werden. In diesem Zuge werden die in diesem Bereich bestehenden Baugrenzen für Garagen aufgehoben.