Für die Fl.Nrn. 148/11, 148/2, 148TF und 144TF Gmkg. Beiderwies unmittelbar im östlichen Anschluss an das Baugebiet „Muffatstraße“ wird der Bebauungsplan „Südlich der Muffatstraße“, Gmkg. Beiderwies aufgestellt, um hier nach zu verdichten sowie Baugrenzen für 4 Wohnhäuser festsetzen zu können. Die Aufstellung kann gem. § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen, da mit der vorliegenden Planung be-nötigte Wohnnutzungen auf Flächen begründet werden, die sich direkt an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Der Flächennutzungsplan, der in diesem Be-reich überwiegend Flächen für die Landwirtschaft darstellt, wird gem. § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung angepasst. Die Details zur Bebauung sowie zu den Umweltbelangen werden im Verfahren ermittelt und sichergestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
In diesem Zuge soll zudem der Bebauungsplan „Lindental“, 1. Änderung in einem Teilbereich aufgehoben werden, um die festgesetzte, bisher jedoch nicht verwirklichte Bau-grenze für ein Einfamilienhaus westlich der Muffatstraße (Fl.Nr. 141 TF Gmkg. Beider-wies) zurücknehmen zu können.