Mit der vorliegenden 44. Änderung des seit 24.03.1993 rechtsverbindlichen Bebauungs-planes „Reuth II-Gionstraße“, Gemarkung Heining, soll die bestehende Baugrenze im Bereich östlich des Abzweigs Gionstraße/Gustav-Haydn-Straße, auf der Fl.Nr. 804, Gmkg. Heining angepasst und erweitert werden.