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Bebauungsplan
Klause, 15. Änderung

Mit der vorliegenden 15. Änderung des seit 23.03.1994 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Klause“, Gemarkung Hacklberg, soll im Bereich der Schulstraße 19 - 21, für die Fl.Nr. 27, Gmkg. Hacklberg im unmittelbaren südlichen Anschluss an die bestehende Wohnbebauung, ein zusätzliches Baufeld für ein Wohnhaus samt Nebenanlagen (Garagen /Carports) geschaffen werden. In diesem Zuge wird insbesondere auch anstelle des bisher an dieser Stelle festgesetzten Reinen Wohngebietes (WR) ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Da mit der beabsichtigten Nachverdichtung ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB vorliegt, wird das Änderungsverfahren im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB bzw. der Aufstellung eines Umweltberichts im Sinne von § 2a BauGB gem. § 13 Abs. 3 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, der für den westlichen und südlichen Bereich der Schulstraße bereits ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausweist, wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die gegenständliche, bisher als Reines Wohngebiet (WR) dargestellte Fl.Nr. 27, Gmkg.  im Wege der Berichtigung als Allgemeines Wohngebiet angepasst.

 

 


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 09.03.2021, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 28.01.2022 - 04.03.2022, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 10.05.2022, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 23.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.05.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

    Ist eine Änderung von
  • Klause

Anhänge