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Stadtplanung in Passau

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Übersichtsplan
Bebauungsplan
GE Kastenreuth-Nord

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Marketing beschloss am 15.11.2005 für den nordöstlichen
Teil der im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Gewerbefläche in Kastenreuth den Bebauungsplan
„GE Kastenreuth - Nord“ aufzustellen.
Dabei soll auch der Bereich um das östlich davon bestehende Hotel Burgwald neu geordnet und als
Mischgebiet ausgewiesen werden.
Mit dieser Planung soll der Nachfrage nach Gewerbeflächen an geeigneter Lage entgegengekommen und
damit die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Passau gefördert werden. Die Ansiedlung entsprechender
Betriebe dient zudem der Entspannung des örtlichen Arbeitsmarktes.
Städtebaulich handelt es sich um eine sinnvolle - im Flächennutzungsplan bereits weitgehend vorgesehene
- Erweiterung der vorhandenen Gewerbeflächen. Diese Flächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zur gut
und schnell erreichbaren Bundesstraße 12.
Der unmittelbar südlich der privaten Zufahrt zur Salzweger Straße gelegene Bereich um das bestehende Hotel
soll einer geeigneten Mischgebietsbebauung zur Verfügung gestellt werden. Damit die Immissionsrichtwerte
der TA Lärm eingehalten werden können, werden entsprechende Maßnahmen wie Lärmkontingente für das
Gewerbegebiet festgesetzt.
Zur Verfolgung dieser Ziele werden als Arten der baulichen Nutzung im westlichen Teilbereich ein -
insbesondere bezüglich der zulässigen Lärmimmissionen - eingeschränktes Gewerbegebiet (GE´) gem. § 8
BauNVO und im Osten, zur Salzweger Straße hin, ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt. Das
Gewerbegebiet wird dabei zur flexibleren Handhabung mit einer entsprechend großzügig dimensionierten
Baugrenze versehen, die jedoch ausreichende Abstände zur bestehenden Waldfläche im Westen und zur
geplanten Waldfläche im Süden beinhaltet. Die Baugrenzen des Mischgebietes werden zur Ermöglichung
einer kleinteiligeren Bebauung entsprechend dimensioniert.
Zur Vermeidung evtl. „Trading-down-Effekte“ bzw. hier städtebaulich unerwünschter Entwicklungen werden
im eingeschränkten Gewerbegebiet sowie im Mischgebiet gem. § 1 Abs. 5 BauNVO Vergnügungsstätten
(insbesondere Spielhallen) sowie Bordelle und bordellähnliche Betriebe ausgeschlossen.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 15.11.2005, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 25.04.2014 - 26.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 08.07.2014, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 01.08.2014 - 01.09.2014, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 30.09.2014, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 21.12.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.12.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


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