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Schießstattweg, 7. Änderung

Übersichtsplan
Bebauungsplan
Schießstattweg, 7. Änderung

Der Bebauungsplan „Schießstattweg“, Gmkg. Haidenhof, wird im Bereich des Anwesens „Von-Rudhart-Straße 6“ (Fl.Nr. 97/36 Gmkg. Haidenhof), unmittelbar westlich Von-Rudhart-Straße geändert: Die bislang hier festgesetzte jedoch nicht verwirklichte „Fläche für Gemeinbedarf“ wird für diesen Bereich zurückgenommen und stattdessen ein „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO zur Realisierung von Wohnbebauungen festgesetzt.


Da mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung eine Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung einer Fläche vorliegt, erfolgt die Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird daher verzichtet.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 16.06.2020, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 30.10.2020 - 04.12.2020, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 13.04.2021, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 14.06.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.06.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge