Der Bebauungsplan „Schießstattweg“, Gmkg. Haidenhof, wird im Bereich des Anwesens „Von-Rudhart-Straße 6“ (Fl.Nr. 97/36 Gmkg. Haidenhof), unmittelbar westlich Von-Rudhart-Straße geändert: Die bislang hier festgesetzte jedoch nicht verwirklichte „Fläche für Gemeinbedarf“ wird für diesen Bereich zurückgenommen und stattdessen ein „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO zur Realisierung von Wohnbebauungen festgesetzt.
Da mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung eine Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung einer Fläche vorliegt, erfolgt die Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird daher verzichtet.