Der rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird geändert:
Im Stadtteil Hacklberg wird auf der Fl.Nr. 471/0 bzw. 471/3, Gmkg. Hacklberg, ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt.
Das bestehende, davon westlich der Kreisstraße Pas1 gelegene Mischgebiet bzw. auch unmittelbar südlich gelegene geplante Mischgebiet wird hierfür in östliche bzw. nördliche Richtung erweitert, die bislang in einem Teilbereich noch dargestellte Fläche für die Landwirtschaft wird in diesem Zuge entsprechend zurückgenommen. Eine Teilfläche der Fl.Nr. 471/0, Gmkg. Hacklberg wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als geplantes Mischgebiet dargestellt.
Parallel hierzu wird für diesen Bereich der Bebauungsplan „MI Patriching-Nord“, Gmkg. Hacklberg, aufgestellt. Mit diesem Bebauungsplan sollen entsprechend der o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes maßvolle Bebauungen für Wohn- bzw. Gewerbenutzung ermöglicht werden. Hierzu werden entsprechend o.a. Gebietsformen festgesetzt.