In einem Teilbereich zwischen Unterdietzing und der Tannenleite in der Gemarkung Hacklberg, westlich des bestehenden Anwesens „Unterdietzing 13“, wird anstelle einer bisher dargestellten Fläche für die Forstwirtschaft ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 656/5, Gemarkung Hacklberg, welche sie im unmittelbaren Anschluss an die Ortsabrundungssatzung „Unterdietzing“ und nördlich des Bebauungsplanes „Tannenleite“, 1. Änderung, Gmkg. Hacklberg befindet.
Die Aufstellung kann durch das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.06.2021 gem. § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Die Anwendung des § 13 b BauGB ist eröffnet, da mit der vorliegenden Planung benötigte Wohnnutzungen auf Flächen begründet werden, die sich direkt an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Der Flächennutzungsplan, der in diesem Bereich Flächen für die Forstwirtschaft darstellt, wird gem. § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung angepasst.
Die Erschließung erfolgt über die unmittelbar angrenzende Ortstraße „Tannenleite“.