Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau beschloss am 28.06.2011 die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die parallel hierzu durchzuführende Aufstellung des Bebauungsplanes „GE am Burgholz“ zur Realisierung eines Gewerbegebietes östlich der Salzweger Straße. Mit Beschluss vom 22.05.2012 wurden diese Bauleitpläne entsprechend der unterschiedlichen Eigentums-verhältnisse räumlich aufgeteilt. Mit dem Bebauungsplan „GE am Burgholz - Abschnitt B“, der den nördlichen Teil des gesamten geplanten Gewerbegebietes umfasst sowie der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes (117. Änderung) soll insbesondere auf den Flächen Fl.Nrn. 376/25 und 376/27 Gmkg. Grubweg, d.h. nördlich des bereits bestehenden Gewerbebetriebes (geplantes Gewerbegebiet „GE am Burgholz - Abschnitt A“), ein bezüglich der Lärmimmissionen eingeschränktes Gewerbegebiet (GE´) verwirklicht werden.