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Stadtplanung in Passau

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Plantage_Nord_4AE

Übersichtsplan
Bebauungsplan
Plantage Nord, 4. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Plantage Nord“, Gemarkung Hacklberg, beschlossen.

Mit dieser Änderung sollen im Rahmen einer Nachverdichtung auf dem bebauten Grundstück Fl.Nr. 284/9 Gmkg. Hacklberg (Anwesen „Gertraudstraße 4“) die Nutzungszahlen geändert werden, um eine Aufstockung um ein weiteres Vollgeschoss zu ermöglichen. Da es sich bei dieser Nachverdichtung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, liegt ein so genannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13 a BauGB vor. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher im „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BauGB. Von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird dabei gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 04.12.2018, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 05.04.2019 - 13.05.2019, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 26.07.2019 - 16.08.2019, Erneute Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB
  • 17.09.2019, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 11.11.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge