Der seit 1998 rechtsverbindliche Bebauungsplan „St. Korona“, Gmkg. Hacklberg, wird in einem Teilbereich unmittelbar östlich der Fattinger Straße, d.h. auf den derzeit bestehen-den Fl.Nrn. 530/7, 530/13, 530/15 und 677/5 (Teilfläche) Gmkg. Hacklberg, geändert: Anstelle des bisher hier festgesetzten Mischgebietes (MI) gem. § 6 BauNVO wird ein al-gemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt, um die entlang der Fattinger Straße bestehende Wohnbebauung fortführen zu können. Da mit diesem Vorhaben bislang noch unbebaute Grundstücke zeitnah einer hier geeigneten Bebauung zugeführt werden können, erfolgt die Bebauungsplanänderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Dabei wird insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung sowie auf die Aufstellung eines Umweltberichtes verzichtet.