Der Bebauungsplan „Doblstein“, Gmkg. Heining, 9. Änderung aus dem Jahr 2011 wird in einem Teilbereich zwischen der Baumannstraße und einer Stichstraße zur Holzmannstraße sowie auf Höhe der Anwesen „Gartenstraße 32“ bzw. „Gartenstraße 32 b“ (Fl.Nr. 90/1) geändert:
Die bislang gültigen Festsetzungen werden überarbeitet und insbesondere die hier bestehende Begrenzung der max. zulässigen Wohneinheiten erhöht, um im o.a. Bereich 2 Wohngebäude mit jeweils 7 Wohneinheiten (WE) ermöglichen zu können.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da mit der verfolgten Maßnahme ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.