Ermöglichung einer zeitgemäßen Wohnbebauung an der Fürstenzeller Straße (Fl.Nr. 809) insbesondere durch Überarbeitung der Festsetzungen und Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten (WE) auf 11 WE Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschloss am 26.06.2018 die o.a. Bebauungsplanänderung. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung wird daher abgesehen.