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Stadtplanung in Passau

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Übersichtsplan
Bebauungsplan
Neue Mitte Passau Teilgebiet 1, 3. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Mitte Passau - Teilgebiet 1“, Gemarkungen Passau und St. Nikola, beschlossen.

Mit dieser Änderung soll eine Neuerrichtung des bestehenden, unmittelbar an den Ludwigsplatz grenzenden Anwesens „Bahnhofstraße 2“ (Fl.Nr. 436/3 Gmkg. Passau) ermöglicht werden. Zur Verbesserung der Gehwegsituation entlang der Straße „Am Schanzl“ soll das neu zu errichtende Gebäude dabei leicht in südöstliche Richtung, d.h. in Richtung Ludwigsplatz (Fl.Nr. 438/4 Gmkg. Passau), verschwenkt werden. Hierzu werden die Baugrenzen und Baulinien entsprechend geändert und für den Bereich der Fl.Nr. 436/3 Gmkg. Passau, insbesondere die max. zulässige Anzahl der Vollgeschosse sowie die Bauweise festgesetzt.

Da es sich bei dieser Bebauungsplanänderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, liegt ein so genannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13 a BauGB vor. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher im „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BauGB. Von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird dabei gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 24.04.2018, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 18.05.2018 - 25.06.2018, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 18.09.2018, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 12.11.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge