Mit dieser Änderung soll im Wege einer Nachverdichtung auf der Fl.Nr. 78/21, Gmkg. Haidenhof, - unmittelbar nordwestlich des bestehenden Anwesens „Wolf-Huber-Straße 24“- eine neue Baugrenze zur Ermöglichung einer maßvollen Wohnbebauung mit max. 2 Wohneinheiten sowie eines Doppelcarports festgesetzt werden.