Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Doblweg“, Gmkg. Haidenhof wird im Rahmen einer Innenentwicklung auf dem bislang unbebauten, rund 1.850 m² großen Grundstück östlich der Straße „An der Rodelwiese“, anstelle der bislang hier ausschließlich zulässigen Bebauung mit einem einzigen Einfamilienhaus eine Bebaubarkeit mit insgesamt zwei Einfamilienhäusern ermöglicht.