Mit diesen Planungen werden insbesondere auf den Flächen Fl.Nrn. 36, 36/2, 39, 40, 42 und Teilflächen der Fl.Nrn. 75, 76, 77, 78 und 136 Gmkg. Heining, d.h. zwischen dem bestehenden Dobl und der bestehenden Wohnbebauung Neustifter Straße und Doblsteiner Weg, ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie im nördlichen Bereich ein Mischgebiet (MI) verwirklicht.