Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. M 314 „Winkelland“ und der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer wohnbaulichen Entwicklung für Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung sowie von Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Außerdem ist eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte in der Planfläche vorgesehen. Die neu entstehende Bebauung soll sich in die vorhandene Umgebung einfügen und eine sinnvolle Abrundung am nördlichen Stadtrand von Paderborn bilden.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.