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Flächennutzungsplan
146. Änderung des Flächennutzungsplanes "Konzentrationszonen für Windenergie"

Ziel der Stadt Paderborn ist es, die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet räumlich zu steuern und auf geeignete Räume zu konzentrieren. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert. Das Baugesetzbuch eröffnet gleichzeitig jedoch durch die Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB den Kommunen die Möglichkeit, durch Darstellungen im Flächennutzungsplan die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu steuern und Anlagen nur an bestimmten Stellen im Gemeindegebiet zuzulassen. Mit der 146. Flächennutzungsplanänderung „Konzentrationszonen für die Windenergie“ wird vom sog. „Planungsvorbehalt“ des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Gebrauch gemacht.

Der hier angezeigte Flächennutzungsplanausschnitt der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 16.01.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 24.01.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.2020, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 28.12.2020, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 29.12.2020 - 29.01.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 14.01.2021, Bürgerinformationsveranstaltung
  • 25.05.2021, Beschluss zur Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 28.05.2021, Bekanntmachung der Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 07.06.2021 - 09.07.2021, Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 09.09.2021, Beschluss zur erneuten Auslegung der Bauleitplanunterlagen § 3 (2) BauGB
  • 17.09.2021, Bekanntmachung der erneuten Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.09.2021 - 29.10.2021, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 und § 4a (3) BauGB
  • 16.12.2021, Feststellungsbeschluss
  • 23.03.2022, Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge