Da das Plangebiet in den letzten über 30 Jahren fast vollständig bebaut worden ist und planungsrechtlich aktuell davon auszugehen ist, dass der vorliegende Bebauungsplan nach den heutigen gesetzlichen Anforderungen aufgrund der Unbestimmtheit einzelner Festsetzungen als unwirksam zu beurteilen ist, soll der Bebauungsplan Nr. 64 „Rohrbachweg“ aufgehoben werden. Lediglich bei der Steuerung von Einzelhandelsvorhaben im Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans bedarf es zukünftig nach wie vor einer planungsrechtlichen Regelung zur Sicherung der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Paderborn. Daher wird seitens der Stadt Paderborn angestrebt, parallel zu der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 „Rohrbachweg“ einen einfachen Bebauungsplans mit Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2 a BauGB aufzustellen (siehe hierzu Bebauungsplan Nr. 373 „Detmolder Straße / Steubenstraße“), um die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sicherzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung in der Zeit vom 09.03.2026 bis 17.04.2026 beim Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, im Gebäude C im Foyer während der Dienststunden öffentlich aus.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.