logo

Bauleitplanungsportal Paderborn

Navigation

zurück

Bebauungsplan
E 355 - Gut Ringelsbruch

Anlass für die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, durch eine ausschließlich bestandsorientierte Sicherung einer vorhandenen baulichen Gutsanlage, dem drohenden Verfall der Bauwerke entgegenzuwirken und sie weiterhin durch eine geeignete und verträgliche Nutzung in ihrer Grundsubstanz zu erhalten. Ziel der Bauleitplanung ist, die Möglichkeiten zur zweckmäßigen Verwendung / Nutzung der Gebäude unter der Erhaltung ihres Gestaltwertes innerhalb der Kulturlandschaft zu definieren. Vorhandene Gebäudekubaturen bleiben erhalten, eine zusätzliche Bebauung ist nicht beabsichtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 152. Änderung im Parallelverfahren geändert.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022 beim Stadtplanungsamt der Stadt Paderborn im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Gebäude B, Zimmer B 0.21b öffentlich aus.
Aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 2 des PlanSiG bestimmt, dass die Einsicht in die Bauleitplanunterlagen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0 52 51 / 88 – 1 18 68 erfolgen kann.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de
  • Herr Frank Thomas, Telefon: +49 5251 88-11368, E-Mail: f.thomas@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 06.04.2022, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) S. 1 i. V. m. § 12 (1) S. 1 BauGB
  • 06.04.2022, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 13.05.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.05.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 16.05.2022 - 03.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 18.05.2022, Bürgerinformationsveranstaltung

Parallelverfahren


Anhänge