Planungsziel ist die Neuordnung des Plangebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen und planungsrechtlichen Absicherung einer öffentlichen Verwaltung sowie von Handels- und Dienstleistungsnutzungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird bestimmt, dass die Einsicht in die Bauleitplanunterlagen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0 52 51 / 88 - 1 18 63 erfolgen kann.
Der hier angezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.