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Bebauungsplan
021 III. Änderung - Benhauser Straße

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 07.02.2008 die Verwaltung beauftragt, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "Tempelhofer Straße" einzuleiten.

Der Bebauungsplan, der seit 1975 rechtsverbindlich ist, bildet seither die Grundlage zur Entwicklung einer Wohnsiedlung zwischen Auf der Töterlöh, Benhauser Straße und Berliner Ring. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden mehrmals den Bedürfnissen bzw. Wünschen der Eigentümer angepasst; zuletzt im Jahre 1996. Seitdem gab es regelmäßig Anfragen für das vorgenannte Grundstück.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan lässt an dieser Stelle eine sehr kompakte 3- bis 4-geschossige Bebauung für Mietwohnungsbau zu.

Der Vorhabenträger dagegen möchte moderne, drei- bis viergeschossige Stadthäuser errichten. Im letzten Jahr wurde bereits der 1. Bauabschnitt an der Tempelhofer Straße begonnen. Das Gesamtprojekt zeichnet sich durch hochwertige Staffelgeschosshäuser und der Gestaltung von Freianlagen aus. Durch eine begrünte Tiefgarage soll die Frequenz von Fahrzeugbewegungen auf dem Grundstück möglichst gering gehalten werden.

Um das Ziel, im Innenbereich eine großzügige Grünfläche für die Bewohner entstehen zu lassen, überschreiten die vorderen Gebäude an der Benhauser Straße die Baugrenzen.

Aus diesen Gründen soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan angepasst werden.

Über die allgemeinen Ziele sowie Auswirkungen der Planung konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.10.2011 bis zum 21.10.11 informieren und sich zur Planung äußern.

Die Offenlage fand in der Zeit vom 31.10.2011 bis zum 30.11.11 statt.

Der Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Rates am 09.02.12 als Satzung beschlossen und wurde mit der Bekanntmachung am 24.02.12 rechtsverbindlich.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken.

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de
  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Herr Hubert Daniel, Telefon: +49 5251 - 88 11862, E-Mail: h.daniel@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 05.03.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 22.09.2011, Beschluss zur Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 07.10.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.10.2011 - 21.10.2011, Bürgerinformation
  • 21.10.2011, Bekanntmachung der Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 31.10.2011 - 30.11.2011, Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 09.02.2012 - 24.02.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.02.2012, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge