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Bebauungsplan
048 D und die I. und II. Änderung - Im Goldgrund

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 D „Im Goldgrund“ wird der letzte Bauabschnitt des Stadteils „Auf der Lieth“ realisiert. Die Neubebauung konzentriert sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser in Form von Reihenhäusern und Doppelhäusern. Im Übergang zur freien Landschaft ist eine lockere Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern geplant. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt mit der Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für alle notwendigen Sport- und Freianlagen auch die Wohnfolgeeinrichtungen und Belange des Sport- und Freizeitangebotes.
 
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 13.02.1997, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.03.2000, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

  • Bebauungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung
      Hier können Sie sich die Begründung ansehen.
      Begründung