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Bebauungsplan
W 348 - Lebensmittelmarkt Harter Bruchweg

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, den Neubau und die damit verbundene Verkaufsflächenerweiterung des Aldi-Marktes im Bereich Harter Bruchweg / Wewersches Bruch als bereits etablierter Nahversorgungsstandort planungsrechtlich abzusichern. Der Standort übernimmt einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung in den westlich gelegenen Wohngebieten im Ortsteil Wewer, sodass der Markt durch den Neubau den Anforderungen an einen modernen Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten gerecht werden kann.

Der hier gezeigte Bebauungsplan (bzw. Flächennutzungsplan) der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de
  • Frau Marilena Claes, Telefon: +49 5251 88-12017, E-Mail: m.claes@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 16.11.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.11.2022, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 25.11.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.11.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.11.2022 - 22.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 30.11.2022, Bürgerinformationsveranstaltung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge