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Bebauungsplan
D 198 II. Änderung - Feuerwehrgerätehaus Dahl

Der derzeitige Standort des Feuerwehrgerätehauses Dahl ist kapazitiv nicht mehr ausreichend. Beabsichtigt ist, einen Ersatzneubau südlich des Friedhofes, der direkt durch eine neue Zu- und Abfahrt zum Grundsteinheimer Weg erschlossen wird, zu errichten. Neben einer Fahrzeughalle sollen Räume für die Einsatzabwicklung und Ausbildung, Verwaltung und Soziales sowie Werkstätten, Lager und notwendige Stellplätze entstehen. Als Voraussetzung der  planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB notwendig.

Der hier gezeigte Bebauungsplan (bzw. Flächennutzungsplan) der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Herr Bernhard Göke, Telefon: +49 5251 88-11371, E-Mail: b.goeke@paderborn.de
  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de
  • Frau Renate Ahrens, Telefon: nicht mehr aktiv, E-Mail: r.ahrens@paderborn.de
  • Herr Frank Thomas, Telefon: +49 5251 88-11368, E-Mail: f.thomas@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 16.11.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 16.11.2022, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 25.11.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.11.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.11.2022 - 22.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 13.12.2022, Bürgerinformationsveranstaltung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge