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Bebauungsplan
SN 347 - Kita Schatenweg

Um den ansteigenden Bedarf an Kita-Plätzen in Schloß Neuhaus gerecht zu werden, soll auf den Eckgrundstücken Schatenweg/Mastbruchstraße eine neue viergruppige Kindertageseinrichtung entstehen. Neben einer Kita ist eine Mensa geplant, die von den umliegenden schulischen Einrichtungen mitgenutzt werden kann. Ferner sollen im Rahmen des Planverfahrens, die nordöstlichen Teile des Plangebietes, die eine bewachsene Waldstruktur darstellen, mit der Ausweisung als „Flächen für Wald“ gesichert werden.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 25.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.02.2021, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 05.03.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.03.2021, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 08.03.2021 - 01.04.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 17.03.2022, Beschluss zur Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 25.03.2022, Bekanntmachung der Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 04.04.2022 - 06.05.2022, Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.06.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.07.2022, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge