logo

Bauleitplanungsportal Paderborn

Navigation

zurück

Bebauungsplan
W 223 II - GI Mönkeloh Süd

Für die Unternehmensansiedlung eines großen Logistikunternehmens wird die erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, weil eine größere zusammenhängende Baufläche benötigt wird. Die dafür in Betracht kommende Industriefläche nördlich des Asphaltmischwerkes wird durch eine Erschließungsanlage (Stichstraße) geteilt. Voraussetzung für die Unternehmensansiedlung ist jedoch, dass diese Erschließung aufgegeben wird. Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W223 II. Änderung wurde vollständig durch den Bebauungsplan Nr.223 III. Änderung überplant.


Ansprechperson

  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 22.09.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 29.09.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.05.2006, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge