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Bebauungsplan
040 II. Änderung - Erwin-Rommel-Straße

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 11.12.08 die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet "Erwin-Rommel-Straße" beschlossen. Die Änderung erfolgt gem. § 13a im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wird verzichtet.

Planungsziel: Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche und überbaubaren Fläche zur Realisierung eines Familienzentrums

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16.02.09 bis zum 16.03.09 statt.

Die erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05.05.09 bis zum 05.06.09 statt.

Der Rat der Stadt Paderborn hat den Bebauungsplan am 25.06.09 als Satzung beschlossen und seit dem 17.07.09 ist er rechtskräftig.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter der Bau-und Planungsberatung des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de
  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Herr Hubert Daniel, Telefon: +49 5251 - 88 11862, E-Mail: h.daniel@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 11.12.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 11.12.2008, Beschluss zur Auslegung der Bauleitplanunterlagen
  • 06.01.2009, Bekanntmachung der Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 16.02.2009 - 16.03.2009, Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.04.2009, Bekanntmachung der Auslegung der Bauleitplanunterlagen gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.05.2009 - 05.06.2009, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 und § 4a (3) BauGB
  • 25.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
  • 17.07.2009, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge