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Stadtplanung

Rechtliche Grundlagen

Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NI) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.

Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Stadtplanung.

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Planungsrecht
Bundesrecht


Landesplanungsrecht NI


Raumordnungsrecht NI


Fachrecht (Umwelt- und Naturschutzrecht)
Landesrecht NI


Verordnungen, Erlasse und sonstige Regelungen (Baunebenrecht)
Weitere Quellen zum Bau-, Planungs- und Umweltrecht

Datum: 20.04.2024