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Planungskonzept

Lärmaktionsplan - Stufe 3 in Olpe

Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziele der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG sind, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

Zunächst waren in der ersten Stufe außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV 16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr.

Betroffen waren im gesamten Stadtgebiet Olpe die Bundesautobahnen A 45 und A 4 sowie die Bundesstraße B 55/54. Die Umsetzung des Plans wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2012 beschlossen. Darauf sind u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn zurückzuführen. Diese sind zum Teil fertiggestellt, im Bau oder stehen kurz vor Baubeginn.

In der zweiten Stufe war außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Lärmminderungsplanung für alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu erstellen.

Betroffen waren im Stadtgebiet Olpe Bereiche der Bundesstraße B 54/55 und der Landesstraße L 512. Die Umsetzung des Plans wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 26.08.2020 beschlossen.

In der dritten Stufe wird erneut der Straßenverkehrslärm betrachtet, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen (Hauptverkehrsstraßen) mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr ausgeht. In Olpe betrifft dies nun zusätzlich die Bundesstraße 54 (B 54) von der Kreuzung Stader Straße / Frankenhagen / B 54 in Rhode bis zur Kreuzung Siegener Straße / B 54 in Lütringhausen.

Während die A 45, A 4 und B 54/55 bereits Gegenstand der Lärmaktionsplanung, Stufe 1 und 2 waren, werden in der nunmehr vorgelegten Stufe 3 allein die Auswirkungen durch das Verkehrsaufkommen auf dem beschriebenen Abschnitt der B 54 zwischen Rhode und Lütringhausen im Stadtgebiet Olpe behandelt. Die Bundesstraße B 54 liegt in der Baulast des Bundes. Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung obliegen somit dem Bund - vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Südwestfalen.

Der Verkehrsentwicklungsplan Olpe (VEP) hat ein Planungskonzept zur zukünftigen innerstädtischen Straßenverkehrserschließung erstellt, um insbesondere den motorisierten Individualverkehr -MIV- stadtverträglich abwickeln zu können. In diesem Zusammenhang waren zunächst Baumaßnahmen und verkehrslenkende Maßnahmen in der Kernstadt zu untersuchen. Mit den Maßnahmen sind Auswirkungen verbunden, die im Einzelnen analysiert werden müssen. Ein in 2022 aufzustellendes Mobilitätskonzept wird sich ebenfalls sowohl mit dem innerstädtischen Verkehr als auch den daraus resultierenden Empfehlungen für die Verbindungen in die Ortschaften beschäftigen.




Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Kai Thomalla 02761/83-1274 k.thomalla@olpe.de

Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
15.06.2022 Einleitung des Verfahrens
22.09.2022 - 24.10.2022 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
16.11.2022 Beschluss

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