Die Ortschaft Tecklinghausen liegt im nord-östlichen Teil des Stadtgebietes unweit der Attendorner Stadtgrenze. Es befinden sich dort vorwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude sowie in Teilen landwirtschaftlich genutzte Hofstellen. Teilweise sind zwischen den Gebäuden noch unbebaute Freiflächen vorhanden. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt den Gemeinden in § 35 Abs. 6 BauGB die Möglichkeit, sogenannte Außenbereichssatzungen zu erlassen. Eine Außenbereichssatzung ist für die Ortschaft Tecklinghausen aus verschiedenen Gründen geeignet:
a) Eine ungeordnete und aus Gründen des Naturschutzes, des Landschaftsbildes und des Städtebaues unverträgliche Ausdehnung des bebauten Bereiches wird verhindert und damit einer Zersiedlung des Landschaftsraumes vorgebeugt.
b) Die Verdichtung bereits vorhandener Siedlungsansätze innerhalb des tatsächlich gegebenen baulichen Zusammenhangs wird begünstigt.
Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen der Kreisstadt Olpe hat am 08.12.2022 beschlossen, dass der zunächst öffentlich ausgelegte Satzungsentwurf wie folgt geändert wird (Drucksache 205/2022):
- Erweiterung der Satzungsgrenze im Bereich des Anwesens Tecklinghausen 4 in westliche Richtung bzw. Einbeziehung von Teilen des Flurstücks 34 in das Satzungsgebiet
- Erweiterung der Satzungsgrenze im Bereich des Anwesens Tecklinghausen 2 in westliche Richtung bzw. Einbeziehung von Teilen des Flurstücks 28 und von Teilen des Flurstücks 44 in das Satzungsgebiet
Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen der Kreisstadt Olpe hat am 15.06.2023 beschlossen, dass der zunächst öffentlich ausgelegte Satzungsentwurf weiter wie folgt geändert wird (Drucksache 117/2023):
- Rücknahme der Satzungsgrenze im Bereich des Anwesens Tecklinghausen 2 in östliche Richtung um das Flurstück 44
Name | Telefon | |
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Herr Kai Thomalla | 02761/83-1274 | k.thomalla@olpe.de |
Termin | Verfahrensschritt |
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09.09.2021 | Einleitung des Verfahrens |
06.10.2021 - 08.11.2021 | Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB |
01.02.2023 - 10.03.2023 | Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB |
18.07.2023 - 21.08.2023 | Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB |