Aktuelle Satzung
Neuenkleusheim - Ergänzungssatzung Bereich Schmittenberg im Stadtteil Neuenkleusheim
Im Flächennutzungsplan vom 16.12.2002 ist im Ortsteil Neuenkleusheim im Bereich nördlich der Straße „Schmittenberg“ oberhalb der Straße „Am Knebrige“ eine Wohnbaufläche (W-Fläche) dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.
Nach § 34 Abs. 4 S. 1 Ziff. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Die Grundstücksflächen nördlich der Straße „Schmittenberg“ befinden sich zurzeit im Außenbereich, würden aber den Bebauungszusammenhang sinnvoll ergänzen. Durch die vorgesehene Ausweisung kann nicht nur kostengünstig Bauland zur Verfügung gestellt werden, sondern es wird auch eine wirtschaftlichere Nutzung der Erschließungsanlagen erreicht.
Satzungsgrenze
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Kai Thomalla |
02761/83-1274 |
k.thomalla@olpe.de |
Verfahrensstand:
Termin |
Verfahrensschritt |
31.03.2022 |
Einleitung des Verfahrens |
28.04.2022 - 30.05.2022 |
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB |
14.12.2022 |
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
03.02.2023 |
Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Bekanntmachungen