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Satzung in Bearbeitung

Tecklinghausen-Außenbereichssatzung in Olpe

Die Ortschaft Tecklinghausen liegt im nord-östlichen Teil des Stadtgebietes unweit der Attendorner Stadtgrenze. Es befinden sich dort vorwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude sowie in Teilen landwirtschaftlich genutzte Hofstellen. Teilweise sind zwischen den Gebäuden noch unbebaute Freiflächen vorhanden. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt den Gemeinden in § 35 Abs. 6 BauGB die Möglichkeit, sogenannte Außenbereichssatzungen zu erlassen. Eine Außenbereichssatzung ist für die Ortschaft Tecklinghausen aus verschiedenen Gründen geeignet:

a) Eine ungeordnete und aus Gründen des Naturschutzes, des Landschaftsbildes und des Städtebaues unverträgliche Ausdehnung des bebauten Bereiches wird verhindert und damit einer Zersiedlung des Landschaftsraumes vorgebeugt.

b) Die Verdichtung bereits vorhandener Siedlungsansätze innerhalb des tatsächlich gegebenen baulichen Zusammenhangs wird begünstigt.

Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen der Kreisstadt Olpe hat am 08.12.2022 beschlossen, dass der zunächst öffentlich ausgelegte Satzungsentwurf wie folgt geändert wird (Drucksache 205/2022):

-        Erweiterung der Satzungsgrenze im Bereich des Anwesens Tecklinghausen 4 in westliche Richtung bzw. Einbeziehung von Teilen des Flurstücks 34 in das Satzungsgebiet

-        Erweiterung der Satzungsgrenze im Bereich des Anwesens Tecklinghausen 2 in westliche Richtung bzw. Einbeziehung von Teilen des Flurstücks 28 und von Teilen des Flurstücks 44 in das Satzungsgebiet

Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen der Kreisstadt Olpe hat am 15.06.2023 beschlossen, dass der zunächst öffentlich ausgelegte Satzungsentwurf weiter wie folgt geändert wird (Drucksache 117/2023):

-        Rücknahme der Satzungsgrenze im Bereich des Anwesens Tecklinghausen 2 in östliche Richtung um das Flurstück 44

 

 

 

 

 



Satzungsgrenze

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Kai Thomalla 02761/83-1274 k.thomalla@olpe.de

Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
09.09.2021 Einleitung des Verfahrens
06.10.2021 - 08.11.2021 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
01.02.2023 - 10.03.2023 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
18.07.2023 - 21.08.2023 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB

Anhänge