Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziele der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG sind, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Zunächst waren in der 1. Stufe außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV 16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr.
Betroffen waren im gesamten Stadtgebiet Olpe die Bundesautobahnen A 45 und A 4 sowie die Bundesstraße B 55/54. Die Umsetzung des Plans wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2012 beschlossen. Darauf sind u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn zurückzuführen. Diese sind zum Teil fertiggestellt, im Bau oder stehen kurz vor Baubeginn.
In der 2. Stufe war außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Lärmminderungsplanung für alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu erstellen.
Betroffen waren im Stadtgebiet Olpe Bereiche der Bundesstraße B 54/55 und der Landesstraße L 512. Die Umsetzung des Plans wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 26.08.2020 beschlossen.
In der 3. Stufe wurde erneut der Straßenverkehrslärm betrachtet, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen (Hauptverkehrsstraßen) mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr ausgeht. In Olpe betrifft dies zusätzlich die Bundesstraße 54 (B 54) von der Kreuzung Stader Straße / Frankenhagen / B 54 in Rhode bis zur Kreuzung Siegener Straße / B 54 in Lütringhausen. Während die A 45, A 4 und B 54/55 bereits Gegenstand der Lärmaktionsplanung, Stufe 1 und 2 waren, wurden in der Stufe 3 allein die Auswirkungen durch das Verkehrsaufkommen auf dem beschriebenen Abschnitt der B 54 zwischen Rhode und Lütringhausen im Stadtgebiet Olpe behandelt. Die Umsetzung des Plans wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2022 beschlossen.
Seit 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen und verpflichtend anzuwendenden Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind, denn die Belastung - besonders durch Straßenverkehrslärm - stellt in ganz Europa ein großes Problem dar.
Durch die EU-weite Harmonisierung ist es zu Änderungen in den deutschen Berechnungsverfahren gekommen, so dass die neuen Lärmkarten der vierten Stufe nicht mit den Ergebnissen der 3. Runde vergleichbar sind. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr Personen in den von der Kartierung erfassten Bereichen oder größere Flächen ausgewiesen - obwohl sich die Lärmsituation (z.B. Verkehrsmenge, Geschwindigkeiten, Bebauung) nicht wesentlich änderte oder obwohl sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden.
Die für die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung relevanten Lärmquellen sind bereits aus den vorangegangenen Stufen bekannt: die Autobahn BAB 45 sowie die Bundesstraßen B 54 und B 55. Diese Straßen wurden durch das LANUV im Rahmen der Lärmkartierung ausgewertet. Die Lärmkarten stellen die Ergebnisse der Lärmberechnungen gemäß der Umgebungslärmrichtlinie entlang der untersuchten Straßenabschnitte dar.
Mit dem Verkehrsentwicklungsplan Olpe (VEP) wurde ein Planungskonzept zur zukünftigen innerstädtischen Straßenverkehrserschließung erstellt, um insbesondere den motorisierten Individualverkehr -MIV- stadtverträglich abwickeln zu können. In diesem Zusammenhang waren zunächst Baumaßnahmen und verkehrslenkende Maßnahmen in der Kernstadt zu untersuchen. Mit den Maßnahmen sind Auswirkungen verbunden, die im Einzelnen analysiert werden müssen. Ein Mobilitätskonzept beschäftigt sich ebenfalls sowohl mit dem innerstädtischen Verkehr als auch den daraus resultierenden Empfehlungen für die Verbindungen in die Ortschaften.
Entlang der betrachteten Verkehrswege wird im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten über Lärmschutzgutachten und der Umsetzung der daraus resultierenden Empfehlungen und Maßnahmen dem Schutz der Wohnbevölkerung Rechnung getragen. Auch die Errichtung von Lärmschutzwällen entlang der Autobahn hat ihren Anteil daran.
Name | Telefon | |
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Herr Kai Thomalla | 02761/83-1274 | k.thomalla@olpe.de |
Termin | Verfahrensschritt |
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12.09.2024 | Einleitung des Verfahrens |
20.12.2024 - 22.01.2025 | Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB |
18.02.2025 | Beschluss |