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Aktuelle Satzung

Tecklinghausen-Außenbereichssatzung in Olpe

Die Ortschaft Tecklinghausen liegt im nord-östlichen Teil des Stadtgebietes unweit der Attendorner Stadtgrenze. Es befinden sich dort vorwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude sowie in Teilen landwirtschaftlich genutzte Hofstellen. Teilweise sind zwischen den Gebäuden noch unbebaute Freiflächen vorhanden. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt den Gemeinden in § 35 Abs. 6 BauGB die Möglichkeit, sogenannte Außenbereichssatzungen zu erlassen. Eine Außenbereichssatzung ist für die Ortschaft Tecklinghausen aus verschiedenen Gründen geeignet:

a) Eine ungeordnete und aus Gründen des Naturschutzes, des Landschaftsbildes und des Städtebaues unverträgliche Ausdehnung des bebauten Bereiches wird verhindert und damit einer Zersiedlung des Landschaftsraumes vorgebeugt.

b) Die Verdichtung bereits vorhandener Siedlungsansätze innerhalb des tatsächlich gegebenen baulichen Zusammenhangs wird begünstigt.



Satzungsgrenze

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Kai Thomalla 02761/83-1274 k.thomalla@olpe.de

Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
09.09.2021 Einleitung des Verfahrens
06.10.2021 - 08.11.2021 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
01.02.2023 - 10.03.2023 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
18.07.2023 - 21.08.2023 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
15.11.2023 Satzungsbeschluss
18.01.2024 Rechtskraft der Satzung

Anhänge