Die Ortschaft Tecklinghausen liegt im nord-östlichen Teil des Stadtgebietes unweit der Attendorner Stadtgrenze. Es befinden sich dort vorwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude sowie in Teilen landwirtschaftlich genutzte Hofstellen. Teilweise sind zwischen den Gebäuden noch unbebaute Freiflächen vorhanden. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt den Gemeinden in § 35 Abs. 6 BauGB die Möglichkeit, sogenannte Außenbereichssatzungen zu erlassen. Eine Außenbereichssatzung ist für die Ortschaft Tecklinghausen aus verschiedenen Gründen geeignet:
a) Eine ungeordnete und aus Gründen des Naturschutzes, des Landschaftsbildes und des Städtebaues unverträgliche Ausdehnung des bebauten Bereiches wird verhindert und damit einer Zersiedlung des Landschaftsraumes vorgebeugt.
b) Die Verdichtung bereits vorhandener Siedlungsansätze innerhalb des tatsächlich gegebenen baulichen Zusammenhangs wird begünstigt.
Name | Telefon | |
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Herr Kai Thomalla | 02761/83-1274 | k.thomalla@olpe.de |
Termin | Verfahrensschritt |
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09.09.2021 | Einleitung des Verfahrens |
06.10.2021 - 08.11.2021 | Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB |
01.02.2023 - 10.03.2023 | Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB |
18.07.2023 - 21.08.2023 | Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB |
15.11.2023 | Satzungsbeschluss |
18.01.2024 | Rechtskraft der Satzung |