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Aktuelle Satzung

Sondern Gestaltungssatzung - Bereich Sondern-Nord im Stadtteil Sondern

Über die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten, die Gestaltung von unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie die Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen im Bereich des Ortsteils Sondern - Bereich Sondern-Nord - ist eine Satzung als örtliche Bauvorschrift nach § 89 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - Landesbauordnung - erlassen worden (Gestaltungssatzung).



Satzungsgebiet

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Melanie Linn-Kebbekus 02761/83-1281 m.linn-kebbekus@olpe.de

Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
21.04.2021 Einleitung des Verfahrens
14.06.2021 - 16.07.2021 Öffentlichkeitsbeteiligung
15.09.2021 Satzungsbeschluss

Anhänge