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Planungskonzept

Lärmaktionsplan - Stufe 2 in Olpe

Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziele der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG sind, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

Zunächst waren in der ersten Stufe (bis 18. Juli 2008) außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV 16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr.

In der zweiten Stufe ist außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Lärmminderungsplanung für alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu erstellen.

Die Kreisstadt Olpe ist in der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung insbesondere von Straßenverkehrslärm in Bereichen der Bundesstraße B 54/55 und der Landesstraße L 512 betroffen.

Die L 512 nimmt dabei bis zu 21.500 Fahrzeuge am Tag auf. Um die verkehrliche Situation vor allem für den Kernbereich zwischen Erzbergerstraße und Winterbergstraße (DTV 18.500 Kfz) zu verbessern und somit die Anlieger zu entlasten, wurde die sog. Westumgehung westlich des Bahnhofs, zwischen der L 512 Bruchstraße/Erzbergerstraße/Stellwerkstraße und der L 512 In der Wüste/Anbindung Freizeitbad, geplant. Die Westumgehung ist seit Dezember 2015 in Betrieb. Diese neue Trassenführung hat einen Teil dieses Verkehrsaufkommens aufgenommen (aktuell DTV 5.600 Kfz) und damit die Ortsdurchfahrt der L 512 insbesondere im innerstädtischen Bereich deutlich entlastet, verlagert aber auch die Verkehrsbelastung in Richtung Biggestraße und Stellwerkstraße.

Die Lärmkartierung des LANUV für die Lärmaktionsplanung - Stufe 2 - aus dem Jahr 2012 wird weder der geänderten Verkehrsführung gerecht, noch wurde die Möglichkeit berücksichtigt, im Zuge der geplanten Sanierung der Bruchstraße Flüsterasphalt einzubauen und damit schon für eine deutliche Reduzierung des verkehrsbedingten Lärms zu sorgen. Eine Lärmaktionsplanung aufgrund dieser überholten Lärmkartierung würde deshalb zu keinen belastbaren Ergebnissen führen.

Im Entwurf des Lärmaktionsplans - Stufe 2 - werden die Ergebnisse der Lärmkartierung durch das LANUV dargestellt und die neuen Verkehrsbelastungen aufgrund der Inbetriebnahme der Westumgehung berücksichtigt.



Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Kai Thomalla 02761/83-1274 k.thomalla@olpe.de

Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
15.08.2018 - 17.09.2018 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
26.08.2020 Beschluss

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