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Planungskonzept

Lärmaktionsplan - Stufe 1 in Olpe

Am 18. Juli 2002 trat die vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedete „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ („EU-Umgebungslärmrichtlinie“) in Kraft und wurde im Jahr 2005 durch die Einführung der §§ 47 a bis f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Damit soll im Rahmen der Europäischen Union ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.

Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor: In einer ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2005 der Europäischen Kommission Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen zu übermitteln. Auf dieser Grundlage waren bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und VerbraucherschutzNRW -LANUV- zu erstellen. Von der vom LANUV für die KreisstadtOlpe erstellten Lärmkarte ausgehend, müssen die örtlichenLärmprobleme in einem Lärmaktionsplan beschrieben werden. In dem Lärmaktionsplan muss erläutert werden, ob und in welchem Umfang die negativen Auswirkungen der Lärmimmissionen minimiert werden können. Nach § 47 e BImSchG sind die betroffenen Kommunen zuständige Behörde für diesen Planungsschritt

Die EU-Richtlinie macht erstmals in breitem Umfang auf das Problemfeld Lärm aufmerksam und schafft damit für Verwaltung, Politik und Gesellschaft den Zwang zur Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Thematik. Während für andere Umweltmedien vielfach bereits breite Datengrundlagen existieren und anhand dieser auch Entwicklungen beobachtet und Maßnahmen bewertet werden können, gab es für Lärm in der Umwelt bisher keine objektive Datengrundlage im umfassenden Sinn. Durch die strategische Lärmkartierung wird nicht nur die Möglichkeit geschaffen, auf den berechneten Datengrundlagen eine Aktionsplanung durchzuführen, sondern auch die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Entwicklung in den betroffenen Gebieten durch die stetige Aktualisierung zu beurteilen.




Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Kai Thomalla 02761/83-1274 k.thomalla@olpe.de

Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
04.12.2008 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
07.11.2012 Beschluss

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