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Verfahren

Lärmaktionsplanung Stufe 3 in Oer-erkenschwick

Gemäß der EG Richtlinie 2002/49/EG sind für stark belastet Flächen Lärmaktionsplanungen durchzuführen, die Aussagen über Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation an den entsprechenden Stellen treffen. Die Lärmkarten, anhanden derer die betroffenen Gebiete und Personen ersichtlich sind, werden in NRW durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. In den Lärmkarten „Straße“ werden ab 2012 (2. Stufe) die Lärmbelastungen für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. Die für die Aktionsplanung zuständigen Behörden sind die Kommunen.

Erstmalig wurde der Lärmaktionsplan nach dem erforderlichen Mindeststandart im Jahr 2014 aufgestellt und durch den Rat beschlossen.

Bestehende Lärmaktionspläne sind gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Aus Anhang V Nr. 1 (letzter Anstrich) der Richtlinie 2002/49/EG ergibt sich, dass bei der Überprüfung sowohl die Durchführung wie auch die Ergebnisse des vorhandenen Lärmaktionsplans zu bewerten sind. Für die Überprüfung der Lärmaktionspläne können daher mindestens folgende Fragestellungen relevant sein:

I. Erfüllt der bestehende Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Planaufstellung)?

II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans?

III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert?

a. - Emissionen

b. - Ausbreitungsbedingungen

c. - Immissionen/Betroffenen

IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert?

Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit nicht nur bei der Ausarbeitung sondern auch bei der Überprüfung der Lärmaktionspläne die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken.

Das Portokoll der Überprüfung wird demnach zusammen mit dem Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht- und Stellungnahme öffentlich ausgelegt.

Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 den Bericht der Überprüfung des Lärmaktionsplanes und dessen Fortschreibung beschlossen. 

Der in 2014 beschlossene Lärmaktionsplan der Stufe 2 wird durch die Fortschreibung der Stufe 3 ersetzt.




Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Carsten Händschke 02368-691-243 Carsten.Haendschke@Oer-Erkenschwick.de

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