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Verfahren

Lärmkarten für Oer-Erkenschwick im Stadtteil Groß-Erkenschwick, Klein-Erkenschwick, Oer, Rapen

Lärmkartierung und -aktionsplanung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Rechtlicher Hintergrund
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie wurde am 25. Juni 2002 erlassen und legt ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärmes fest, mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen zu verhindern, zu vermeiden, bzw. ihr Entstehen zu vermindern. Um dies erreichen zu können, sollen alle EU-Mitgliedsstaaten anhand von gleichen Bewertungsmethoden Lärmkarten erstellen, welche die Lärmbelastungen beschreiben und Grundlage für die Aktionspläne sind.

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG § 47 a bis f) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt worden. Im BImSchG werden die wesentlichen Regelungsinhalte der EG-Umgebungslärmrichtlinie übernommen und es wird geregelt, wer für welche Aufgaben in Deutschland zuständig ist. Demnach müssen in Nordrhein-Westfalen die Kommunen die Kartierung und die Aktionsplanung durchführen.

Die 34. BImSchV regelt die Details über die Erstellung der Lärmkarten in Deutschland und konkretisiert die Begrifflichkeiten.

Ablauf der Lärmkartierung in NRW
Das Verfahren der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung ist in NRW in zwei Stufen aufgeteilt. In Stufe 1 wurden alle Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, alle Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr, alle Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr und alle Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen in der Kartierung berücksichtigt. Anschließend wurden auf Grundlage der Lärmkarten Lärmaktionspläne erarbeitet. Dieser Arbeitsschritt wurde bis zum 18. Juli 2008 beendet. Stufe 2 sieht vor, alle Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr in die Lärmkartierung aufzunehmen. In dieser Stufe ist auch Oer-Erkenschwick mit den auf dem Stadtgebiet befindlichen Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr betroffen.

In seiner Sitzung vom 28.02.2013 hat der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick die vom LANUV erstellten Lärmkarten zur Kenntnis genommen und die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gem. § 47 d BImSchG beschlossen. Ebenso wurde der Beschluss gefasst, die Lärmkarten auszulegen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahmen zu geben. Die Lärmkarten lagen in der Zeit vom 17.04.2013 bis zum 17.05.2013 im Fachbereich 4 sowie auf der Homepage der Stadt Oer-Erkenschwick zur Einsicht- und Stellungnahme aus. In diesem Zeitraum wurden keine relevanten Stellungnahmen oder Vorbringen geäußert.

Aufgrund der vorhandenen Informationen und Erkenntnisse wurde ein Entwurf für einen Lärmaktionsplan erstellt, der sich an den gesetzlichen Mindestanforderungen, im Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG festgehalten, und dem Musteraktionsplan des LANUV orientiert. Dies bedeutet, dass lediglich die in der Stufe 2 der Lärmaktionsplanung betroffenen Straßen in der Aktionsplanung Beachtung finden und keine zusätzlichen Kartierungen durchgeführt wurden.

Weitergehend ist festzuhalten, dass die für Oer-Erkenschwick betroffenen Straßen allesamt in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau.NRW liegen. Somit hat die Stadt Oer-Erkenschwick keine Möglichkeiten, aktive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung festzusetzen. Die Stadtverwaltung wird dem zuständigen Straßenbaulastträger einen Prüfauftrag zukommen lassen, aus dem sich nach Untersuchung durch den Landesbetrieb Straßenbau.NRW ggf. eine Lärmsanierung für einen betroffenen Bereich darstellen könnte. Es ist darauf hinzuweisen, dass kein Rechtsanspruch auf ggf. erforderliche Lärmsanierungsmaßnahmen besteht.

Weitere passive Schallschutzmaßnahmen können als sog. freiwillige Leistung der Stadt Oer-Erkenschwick aufgrund der Haushaltslage nicht im Plan aufgenommen werden.



Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Carsten Händschke 02368-691-243 Carsten.Haendschke@Oer-Erkenschwick.de

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