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Verfahren

Einzelhandelskonzept 2013 in Oer-erkenschwick

Die Stadt Oer-Erkenschwick hat die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben. Zur Erarbeitung eines solchen Gutachtens, das zusätzlich Aussagen zum Umgang mit Vergnügungsstätten treffen wird, wurden verschiedene Büros gebeten, Angebote für ein Einzelhandelskonzept einzureichen. Nach Sichtung und Prüfung der eingegangenen Unterlagen, vor dem Hintergrund der Kosten und angebotenen Leistungen, wurde das Büro „CIMA Beratung + Management GmbH“ im September 2012 mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.

Das Konzept dient als Grundlage zur Steuerung des Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet. Als wesentlicher Grund für die Erarbeitung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Innenstadt“ zu betrachten, für den die Veränderungssperre mit Ratsbeschluss vom 27.09.2012 verlängert wurde. Aktuelle Rechtsprechungen haben gezeigt, dass entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen, die den Einzelhandel betreffen, nur über ein sog. Einzelhandelskonzept rechtssicher begründet werden können.

Als Grundlage für das Einzelhandelskonzept untersuchte das beauftragte Büro den Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet und analysierte ihn hinsichtlich der vorkommenden Sortimente, der Größe der Ladenlokale und der Umsätze. Hieraus ergaben sich eine Vielzahl von Kennzahlen, auf deren Grundlage sich mögliche Fehlbedarfe und Einwicklungspotenziale ableiten lassen.

Des Weiteren wird im Einzelhandelskonzept der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Oer-Erkenschwick neu abgegrenzt sowie eine Sortimentsliste, die sog. Oer-Erkenschwicker-Liste, erstellt. Diese Liste beinhaltet alle zentrenrelevanten Sortimente, die ausschließlich im zentralen Versorgungsbereich der Stadt angeboten werden dürfen, um diesen als Hauptgeschäftslage zu sichern. Diese Abgrenzung stellt einen wichtigen Baustein für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung dar.

Weitergehend werden im Einzelhandelskonzept Steuerungsmöglichkeiten für den Umgang mit Vergnügungsstätten, insbesondere der Spielhallen und Wettbüros, dargelegt. Diese werden für die zukünftige Ansiedlung oder einen zukünfigen Ausschluss dieser Nutzungsarten in bestimmten Gebieten als Grundlage dienen.

Wird danach die abgewogene Konzeption vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick beschlossen, ist sie gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und stellt somit eine rechtsverbindliche, abwägungsrelevante Grundlage für die zukünftige Entwicklung dar.



Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Carsten Händschke 02368-691-243 Carsten.Haendschke@Oer-Erkenschwick.de
Herr Karsten Hagel 02368 691-252 Karsten.Hagel@Oer-Erkenschwick.de

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